DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist

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Schadhafte Arbeitsmittel und Anlagen führen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen.
Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.

Die Software Wartungsplaner dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben.
Der Wartungsplaner von der HOPPE Unternehmensberatung ist für Wartungen und Instandhaltung von technischen Anlagen konzipiert. Mit der Software stellen Sie den funktionsfähigen Zustand von Betriebsanlagen, Maschinen und Betriebsmitteln sicher.
Die Software dient zur Verwaltung und Dokumentation von Wartungsaufgaben. Neben den Wartungen werden auch die Reparaturen, Inspektionen und Instandhaltungen von technischen Geräten verwaltet.

Was wird mit dem Wartungsplaner geprüft, gewartet, instand gehalten und dokumentiert?
Grundsätzlich können mit dem Wartungsplaner alle die Regale, Stapler Leiter und Tritte, Maschinen und jegliche andere Betriebsmittel geprüft, gewartet und dokumentiert werden.

Was ist die Wartungsplaner-Software?
Die Wartungsplaner ist ein Tool zur Planung der Wartung, zur Festlegung von Prioritäten, zur Zuweisung von Tickets an die Mitarbeiter der Instandhaltung und zur Erstellung von Wartungsberichten. Die Softwarelösung hilft Unternehmen, ihren gesamten Wartungsprozess zu rationalisieren, den Zustand der Maschinen zu verfolgen und Ausfälle zu reduzieren, was wiederum die Betriebseffizienz verbessert und Zeit und Geld spart.
Die Kernaufgabe der Wartungsplaner-Software besteht darin, die Wartungsanforderungen der einzelnen Maschinen und Anlagen zu definieren und wiederkehrende Wartungspläne festzulegen.
Rechtzeitiger Service und ordnungsgemäße Wartung verlängern die Lebensdauer und Qualität der Maschinen, die dann länger ohne Ausfallzeit laufen.
Mit der Wartungsplanersoftware haben Sie einen Überblick über alle Betriebsmittel, einschließlich Werkzeuge, Ausrüstung und Maschinenteile. Sie überwachen die Assets während des gesamten Lebenszyklus.

Sotware für Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzverantwortliche
Der Wartungsplaner richtet sich an Sifas, Sicherheitsbeauftragte und Arbeitsschutzverantwortliche