Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 „Verbandbuch“

Die meisten Arbeitsunfälle sind auf das Fehlverhalten der Beschäftigten zurückzuführen
Häufigste Gründe dafür sind Unwissen, Unterschätzen von Gefahren oder Missachtung von Regeln. Um dem vorzubeugen, sind Arbeitgeber gemäß ArbSchG, BetrSichV, GefStoffV, ArbStättV und DGUV Vorschrift 1 verpflichtet, ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Vier Fakten zum Verbandbuch

  • Das Führen eines Verbandbuch ist für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen aus dem Verbandbuch können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Können Sie im Audit das Verbandbuch nachweisen?
Geschieht in Ihrem Unternehmen ein Unfall mit einer Verletzung, prüfen die Behörden und BG, ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben und dies im Verbandbuch vermerkt ist. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.




Digitaler Helfer unterstützt bei den Aufgaben im Arbeitsschutz
Die Verbandbuchsoftware von der Hoppe Unternehmensberatung ist ein digitaler Helfer, der Sie bei den vielfältigen Aufgaben im Arbeitsschutz unterstützt.

lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Eine wichtige Grundlage für die Dokumentation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträge. Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers. Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.

Ein Dokumentation von von Erste-Hilfe-Leistungen muss intuitiv bedienbar und für alle eine effiziente Lösung sein.
Unser elektronisches Verbandbuch bietet Ihnen einen unternehmensweiten Einblick.
Dashboards machen aus der dem elektronischen Verbandbuch intuitiv bedienbare Software, die alle Informationen anschaulich und übersichtlich bereitstellt.

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Dokumentieren Sie Unfälle jetzt ganz einfach rechts- und datenschutzkonform!
Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
ie benötigen daher schnell eine andere Lösung und sollten das herkömmliche Verbandbuch durch unsere Software "elektronisches Verbandbuch" ersetzen.