Ein Meldeblock dient zur Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen

vgl. dazu DGUV-Information 204-020 Verbandbuch

Ein Meldeblock dient zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
Er dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden. Er sollte daher im Bestfall zusammen mit den Erste-Hilfe-Materialien der jeweiligen Firma aufbewahrt werden, damit jederzeit Übersicht über die Bestände des Verbandszeugs besteht.

Vier Fakten für ein Meldeblock

  • Das Führen eines Meldeblock / Unfallbuch für jeden Betrieb Pflicht.
  • Die Aufbewahrungspflicht einer Unfalldarstellung beträgt fünf Jahre.
  • Eintragungen über einen Unfall müssen gewissenhaft beschrieben und dargestellt werden.
  • Auswertungen in einem Unfallbuch / Meldeblock können hilfreich für mögliche Präventivmaßnahmen sein.

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Der Meldeblock verschafft einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen.
Der Meldeblock ist ein wichtiges Hilfsmittel, um Betriebsärzten einen Überblick über alle bisher vorgenommenen Erste-Hilfe-Leistungen zu verschaffen.

Die eingetragene Aufzeichnungen im Meldeblock müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 Grundsa¨tze der Pra¨vention fünf Jahre lang aufgehoben werden.




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Als erfahrende Unternehmensberatung kennen wir die Lage rund im die Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen in den Unternehmen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen Informationen an der richtigen Stelle und zum richtigen Zeitpunkt zur Verfügung zu stellen und sie dort optimal zu nutzen. Als betrieblicher Ersthelfer sind Sie dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen der Ersten Hilfe durchzuführen bis der Rettungsdienst oder Betriebsarzt eintrifft. Außerdem müssen die Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden.
Kein Unfall und keine Erste Hilfe Leistung soll im Verbandbuch vergessen werden. Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.
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