Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung dienen der Früherkennung
Früherkennung arbeitsbedingter Erkrankungen sind fester Bestandteil des Arbeitsschutzes
Die Arbeitsmedizin ist neben der Arbeitssicherheit eine der tragenden Säulen des Arbeitsschutzes
Die Arbeitsmedizin dient dem Erhalt und der Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter. Die rechtliche Grundlage der Arbeitsmedizin ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) beschrieben.
Der Wartungsplaner ermöglicht mit seinem Logbuch für Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, sämtliche relevante Ereignisse zu dokumentieren und abzurufen.
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