Arbeitsmittelprüfung für Leitern, Tritte, Hebebühnen
Wer ist für die Arbeitsmittelprüfung bei Türen & Tore, Flurförderfahrzeuge, Hebebühnen, Winden Anschlagmittel verantwortlich?
Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen
Einfache Durchführung von Arbeitsmittelprüfungen mithilfe von Prüfberichten, Checklisten sowie Aufgabenzuweisung an zuständige Mitarbeiter.
So bringen Sie schnell und effektiv Ordnung in die Arbeitsmittelverwaltung.
Der Wartungsplaner bietet ein Prüffristenmanagement und Dokumentation mit Arbeitsmittel.
Die wichtigsten Features vom Wartungsplaner auf einen Blick:
- Vollständige Erfassung aller prüfpflichtigen Betriebsmittel
- Erstaufnahme aller relevanten Stammdaten der Arbeitsmittel
- Hinterlegung der Prüffristen und Prüfintervallen
- Organisieren von Arbeitsmittelprüfungen
- Dashboard: Terminübersicht über alle Prüftermine
- Dokumentation der Prüfergebnisse und Protokolle
- Aufgabenzuweisung an die entsprechenden Mitarbeiter mit dem EMail-Center (eMail Schnittstelle)
Wir helfen Ihnen beim Managen Ihrer Prüftermine
Welche Arbeitsmittelprüfung Ziele treiben Sie an. Und ist Ihr Betrieb dabei auf Kurs?
Im Dashboard vom Wartungsplaner haben Sie Betriebsmittel und Blick und sehen via Prognose, ob Sie voll auf Kurs sind.
Profitieren Sie von einer Softwarelösung zur Arbeitsmittelprüfung, die durch einfache Informationsstrukturen und Anwenderfreundlichkeit überzeugt und Sie tatkräftig bei der Umsetzung von Forderungen gesetzlicher Regelwerke unterstützt.
So unterstützt Sie der Wartungsplaner bei der Arbeitsmittelprüfung.
Ziele ist die Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung in Ihrem Unternehmen
Nach § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung hat der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen der Arbeitsmittel zu ermitteln. Bei diesen Prüfungen sollen sicherheitstechnische Mängel systematisch erkannt und abgestellt werden. Entscheidend ob, wie häufig, in welchem Umfang und durch wen Arbeitsmittel geprüft werden müssen, ist das Ergebnis der in § 3 der BetrSichV geforderten und dokumentierten Gefährdungsbeurteilung.
Die UVV-Prüfungen sind seit 2000 in Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz BGV umbenannt worden. Sie stellen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindliche Pflichten bezüglich der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes am Arbeitsplatz dar.
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Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
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