Erste-Hilfe-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

Unsere elektronisches Verbandbuch ist eine praktische und DSGVO konforme Ergänzung zum Verbandbuch

Das elektronische Verbandbuch dient der Aufzeichnung von Hilfsmaßnahmen, die im Betrieb vorgenommen werden.
Die Verbandbuch-Software ist eine Lösung zur Unfallanzeige schafft die Voraussetzung zur einfachen Erfassung von jeder während der Arbeit zugezogenen Verletzung und aller betrieblichen Unfälle im zentralen elektronischen Verbandbuch. Die leicht zu bedienende Software erfüllt selbstverständlich alle Anforderungen und Richtlinien zur Anzeige von Arbeitsunfällen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und der neuen DGUV-Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention

Enspannt durchs nächste Audit mit dem elektronischen Verbandbuch.
Bei den Aufzeichnungen handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind.

Testen Sie 3 Wochen die Software im vollen Umfang kostenlos, unverbindlich und ohne Verpflichtung.
Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern. Überzeugen Sie sich selbst und testen Sie 21 Tage kostenlos und unverbindlich.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Aufgetretene Verletzungen im Unternehmen rechtskonform mit dem elektronischen Verbandbuch dokumentieren und die getroffenen Erste-Hilfe-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

Verbandsbücher sollen besser anonymisiert werden.
Grund für die Anonymisierung ist der Datenschutz. Jede Verletzung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden.
Wir bieten eine Alternative zum Verbandbuch zur Dokumentation von Erste Hilfe-Leistungen. Unsere elektronisches Verbandbuch ist eine praktische und DSGVO konforme Ergänzung zum Verbandbuch.




Wir unterstützen Arbeitgeber bei Erfüllung der Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
Erfüllen Sie mit unserer etablierten Software die Anforderungen aus Gesetzen. Die Verbandbuch-Software ist auch bei kleineren Unternehmen einsetzbar.

Mit dem lückenlosen Verbandbuch kommen Betriebe ihren gesetzlichen Pflichten nach.
Wer die Unfälle und Erste-Hilfe-Leistungen in der strukturierten und übersichtlichen Software zuverlässig aufführt, erhält am Ende eine perfekte Dokumentation.
Verletzungen bzw. die daraus resultierenden Erste-Hilfe-Leistungen sind nach § 24 Abs. 6 DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren.

Erste-Hilfe-Leistung dokumentieren
Schritt für Schritt kann jede Erste-Hilfe-Leistung erfasst werden und per Eintrag in der HOPPE Verbandbuch Software dokumentiert werden. Der Unfallbericht wird als Beleg zu dieser Eintrag einfach zugeordent und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung. Die archivierten Unfallberichte und die Erste-Hilfe-Leistung sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.