Die Fortbildung des Ersthelfers liegt in der Verantwortung des Unternehmers

Regelungen bezüglich der Ersthelfer sind im Gesetz verankert

Unfallprävention am Arbeitsplatz
Neben anderen Vorschriften zur Unfallprävention am Arbeitsplatz sind auch die Regelungen bezüglich der Ersthelfer im Betrieb in einem Gesetz verankert
Es liegt in der Verantwortung des Unternehmers dafür Sorge zu tragen, dass die Ersthelfer an einer Fortbildung teilnehmen.

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DGUV Vorschrift 1
Die DGUV Vorschrift 1 bildet für Ersthelfer im Betrieb die Rechtsgrundlage. Sie erlegt dem Unternehmer die Bestellung einiger Mitarbeiter zum Ersthelfer auf, bestimmt wie viele in einem Betrieb vorhanden und wie sie ausgebildet sein müssen.

Anzahl der Ersthelfer für den Betrieb
Oftmals herrscht Unsicherheit bei der Frage, wie viele betriebliche Ersthelfer nach dem Gesetz für die jeweilige Firma ausgebildet werden müssen. Die Zahl der Ersthelfer ist in § 26 Absatz 1 genau geregelt und hängt maßgeblich von der Größe des Betriebes ab. Demnach muss ein Unternehmen mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern über einen ausgebildeten Ersthelfer verfügen. Dieser eine reicht für eine kleine Firma oftmals aus. Erst wenn es mehr als 20 Beschäftigte gibt, sind zusätzliche Ersthelfer im Betrieb vorgeschrieben




Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

Die Verbandbuch-Software kombiniert intelligente Funktionen, die die Verwaltung der Daten spürbar erleichtert
Mit der Dokumentation der Einträge im Verbandbuch sind Sie immer gut vorbereitet. So steht einer Zertifizierung der Revisionssicherheit nichts mehr im Wege.

Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand im Verbandbuch nachhaltig.
Mit dem digitalen Verbandbuch bieten wir Ersthelfer und Sicherheitsfachkräfte eine effektive und kostengünstige Möglichkeit, den Überblick über die notwendigen Einträge im Verbandbuch im Unternehmen zu behalten. Reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand mit unserer Software nachhaltig. Die Rechtlichen Anforderungen können mit dem digitalen Verbandbuch eingehalten. Dies führt zu mehr Sicherheit der Mitarbeiter, ohne einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand erforderlich zu machen.

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Nach Ablauf der Testphase endet Ihr Zugriff automatisch und es entstehen keine weiteren Verpflichtungen. Erfahren Sie mehr unter www.Verbandbuch-Software.de und überzeugen Sie sich selbst.

  • Protokollierung der Durchführung von Erste Hilfe Leistungen
  • Sichere und übersichtliche Dokumentation ihrer Verletzungen
  • einfache Installation in ein Verzeichnis auf Ihrem PC oder in ein Netzlaufwerk
  • sofort einsatzbereit
  • Mehrfacher Zugriff im lokalen Netzwerk

Verbandbuchsoftware als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls
Für jeden Mitarbeiter im Betrieb ist die Dokumentation der Ersten-Hilfe-Leistungen wichtig, weil sie als Nachweis für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls verwendet werden kann. Damit wird nachgewiesen, dass ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit eingetreten ist. Das kann sehr wichtig werden, wenn Spätfolgen eintreten. Beispiele: kleinere Schnitt- oder Stichverletzungen, Sturz von dre Treppe oder Entzündungen.

Was ist ein Verbandbuch?
Mit dem Einsatz einer Verbandbuch-Software ist Ihr Unternehmen in der Lage, Ihrem Verbandbuch eine digitale Struktur zu geben.
Es handelt sich um ein weitumfassendes System, um die Verbandbucheinträge DSGVO konform und effizient durchzuführen.
Die Verbandbuch-Software von der HOPPE Unternehmensberatung bietet eine Vielzahl an Funktionen.
Der erfolgreiche Einsatz steht und fällt mit der Benutzerfreundlichkeit einer Verbandbuch-Software, einer erfolgreichen Implementierung und einer gezielten Einarbeitung, die täglich Arbeit erleichtert.