Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die Unfallanzeige zu informieren

Die Unfallanzeige ist an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Wer ist über die Unfallanzeige zu informieren?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.

Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun
Da ein Arbeitsunfall mit gravierenden Folgen für den Verletzten verbunden ist, sind die erforderlichen Schritte zwingend einzuhalten. Andernfalls kann ein voller oder teilweiser Anspruchsverlust begründet werden.

  • Befragung des Unfallopfers, der verantwortlichen Führungskraft
  • Befragung eventueller Zeugen
  • Stellungnahme der eingeteilten Sicherheitskraft oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Eventuell Einbeziehung des Betriebsrates

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oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält ggf. der Betriebsrat.

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Eine Dokumentation der Verletzungen und eine Überwachung dieser Dokumentation können helfen, Probleme aufzuzeigen.
Durch die Dokumentation im Verbandbuch lassen sich Lücken in der Unfallverhütung schließen und Verletzungen bis hin zu ernsthaften Unfällen, besser vorbeugen. Eine professionelle Verbandbuch-Software erleichtert diese Analyse und schützt zudem die Vorgangsdaten vor unbefugtem Zugriff.

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Sie können jederzeit verfolgen, welcher Benutzer neue Einträge hinzugefügt oder Änderungen an bestehenden Daten vorgenommen hat. Für das Auidt Trail werden gleichzeitig das Datum und die Uhrzeit der Änderungen sowie die vollständigen Informationen zu den Änderungen aufgezeichnet.