Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die Unfallanzeige zu informieren

Die Unfallanzeige ist an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Wer ist über die Unfallanzeige zu informieren?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.

Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun
Da ein Arbeitsunfall mit gravierenden Folgen für den Verletzten verbunden ist, sind die erforderlichen Schritte zwingend einzuhalten. Andernfalls kann ein voller oder teilweiser Anspruchsverlust begründet werden.

  • Befragung des Unfallopfers, der verantwortlichen Führungskraft
  • Befragung eventueller Zeugen
  • Stellungnahme der eingeteilten Sicherheitskraft oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Eventuell Einbeziehung des Betriebsrates

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eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält ggf. der Betriebsrat.

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Maßnahmen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Verletzungen und Erste Hilfe. Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten. Schritt für Schritt erfolgt jede Erste-Hilfe-maßnahme in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

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