Überwachen und verwalten Sie bequem ihre Anlagen
Stellen Sie eine rechtzeitige, effiziente Erledigung der Aufgaben wie die Wartung oder Instandhaltung mit den Wartungsplanungssoftware sicher.
Überwachen und verwalten Sie bequem eine unbegrenzte Anzahl von Anlagen und sorgen Sie gleichzeitig für die Organisation von Details wie Seriennummer, Anlagennummer, Gerätenummer, Typ, Modell und Bildern.
Die intuitive Bedienung der Wartungssoftware erleichtert Ihnen die Prüfung und Wartung enorm.
Mit dem Wartungsplaner können Sie deutlich effektiver und zuverlässiger arbeiten.
Die durchdachte Funktionalität und intuitive Bedienung der Software erleichtern Ihnen die Prüfung und Wartung enorm.
Das kann die Wartungsplaner-Software:
- Automatische Anzeige vorgeschriebener Prüftermine, Inspektionen und den Prüfintervallen
- Einfache Anlage aller prüfpflichtigen Betriebsmittel mit relevanten Stammdaten
- Zuständigkeiten definieren: Mitarbeiter und Dienstleister je Aufgabe festlegen
- Automatische Erinnerung: per E-Mail über anstehende Prüfungen und Aufgaben
- Dokumentenmanagement: Sichere Ablage von Dokumenten (Prüfprotokollen)
- Übersichtliche Darstellung aller anstehenden Prüfaufgaben
- Filterfunktion, um schnell an die gewünschte Information zu gelangen.
- Mehrsprachig, alle Felder sind in einer benutzerdefinierten Sprache möglich.
- Excel-Import / Excel Export der Aufgabenliste und aller angelegte Betriebsmittel
Strukturierte Instandhaltung mit der Instandhaltungssoftware
Die Instandhaltungssoftware für das Facility Management leistet einen wesentlichen Beitrag für die ordnungsgemäße Instandhaltung.
Das Tool unterstützt Sie mit einem durchgängigen Workflow zur optimierten Durchführung der Instandsetzung sowie Inspektion und Wartung.
Mit der entsprechenden Dokumentation werden Sie gleichzeitig der Wahrnehmung der Betreiberverantwortung gerecht.
Unsere Instandhaltungssoftware für die mobile Instandhaltungsplanung unterstützt Instandhalter vor Ort mit Informationen, erleichtert und optimiert die Dokumentation von Störungen und Wartungen.
Alle Checkliste für die Wartung sind mobil verfügbar.
Mit der Instandhaltungssoftware von HOPPE verbunden mit der richtige Instandhaltungsstrategie kann Produktivität der Instandhalter deutlich gesteigert werden.
Verkürzen Sie mit der Instandhaltungssoftware die Stillstandzeiten und steigert die Lebensdauer von Anlagen.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.