Wenn die Behörden nach Ihrer Arbeitsschutz Dokumentation fragen
Spätestens wenn in Ihrem Betrieb einmal etwas passiert muss eine übersichtliche Dokumentation griffbereit sein
Gut, wenn alle Arbeitsschutz Maßnahmen dokumentiert sind.
Der Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb muss nicht nur „umgesetzt“ werden, sondern alle Maßnahmen müssen auch sorgfältig dokumentiert werden.
Spätestens wenn in Ihrem Betrieb einmal etwas passiert, wie ein Unfall oder ein Brand, muss eine übersichtliche Dokumentation griffbereit sein.
Die Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherungen werden Sie nach Ihrer Dokumentation zu den Unterweisungen und zur Gefährdungsbeurteilung und eventuell sogar zu einem Gefahrstoffverzeichnis fragen.
Mit der speziellen Software Wartungsplaner für Sicherheitsbeauftragte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind Sie auf der sicheren Seite.
Arbeitsschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).
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