Eine sicherheitstechnische Wartung von Fahrstühlen ist vorgeschrieben
An die Vorschriften zur Prüfung der Fahrstühle denken
Fahrstuhlprüfung Software: sicherheitstechnische Prüfung
Ein Fahrstuhl unterliegt einer Prüfung vor erster Inbetriebnahme sowie mindestens einmal jährlich durchgeführten wiederkehrenden Prüfungen (Hauptprüfung/ Zwischenprüfung) durch eine zugelassene Überwachungsstelle.
Eine sicherheitstechnische Prüfung von Fahrstühlen ist vorgeschrieben.
Sichere Dokumentation: Überprüfen und warten Ihre Fahrstühle.
Nach Abschluss der Prüfung oder Wartung wird der überprüfte Fahrstuhl durch eine Prüfplakette / Prüfnachweis dauerhaft gekennzeichnet.
Der Wartungsplaner erzeugt eine einen detaillierten Prüfnachweis der durchgeführten Wartungsarbeiten.
Gesetzliche Regelungen für den Fahrstuhlbetrieb
Wer einen Fahrstuhl betreibt, der muss auch viele rechtliche Pflichten erfüllen.
Diese ergeben sich aus Europäischen Normen, Bundesgesetzen, Verordnungen und Arbeitsschutzbestimmungen.
Wer einen Fahrstuhl betreibt, hat eine große Verantwortung.
Neben dem Inverkehrbringen auf Grundlage der europäischen Aufzugsrichtlinie fordert die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) eine regelmäßige,
genaue Überprüfung des Funktions- und Sicherheitszustands jedes Fahrstuhles.
Fahrstuhl von einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) prüfen lassen.
Alle zwei Jahre muss eine Hauptprüfung durch eine zugelassene Überwachungsstelle stattfinden.
Dabei werden sowohl der Fahrstuhl / Lift selbst als auch alle aufzugsexternen Sicherheitseinrichtungen überprüft.
Geprüft werden Fahrverhalten, Notrufsystem, Sicherheits- und Nothaltvorrichtungen, elektrische Gefährdungen und die Funktion der Fahrkorbtüren.
Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de