DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

Elektroprüfung wirkungsvoll umsetzen
Wie Sie als Fachkraft das Thema "Elektroprüfung" im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!

Alle Elektroprüfungen werden dokumentiert und in der Akte für das Elektrogerät gespeichert. Weiterhin sind spezifische Anleitungen direkt am Elektrogerät hinterlegt

Elektrische Anlagen regelmäßig prüfen

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Arbeitsmittel
Alle ortsfesten und ortsveränderlichen elektrische Geräte müssen in regelmäßigen Abständen überprüft und das Messergebnis ist zu protokollieren.
Dies sind Monitore, Computer, Notebooks, Drucker, Netzteile, Bohrmaschinen, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Staubsauger, Wasserkocher und Lampen.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten

FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten

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DGUV Vorschrift 3 -
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • Büro-Geräte:Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
  • Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
  • Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger

Mit dem Software Wartungsplaner erfüllen Sie die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 an die Dokumentation.

Wir vermitteln Ihnen die Grundlagen im Umgang mit der Software.
Wir zeigen Ihnen den effektiven Einsatz unterschiedlicher Dokumentationsmöglichkeiten. Sie lernen, wie Sie die gesetzlichen Anforderungen der BetrSichV an die Dokumentation erfüllen.




Anlagenwartung effizient planen, durchführen und dokumentieren
Minimieren Sie Ihren Aufwand durch die marktührende Software zur Wartungsplanung, die wirklich hält was sie verspricht.
Verbesserte Wartungs- & Instandhaltungsprozesse führen zu einer längeren Nutzungsdauer Ihrer Anlagen.

Befähigungsnachweise und Zertifikate der Mitarbeiter griffbereit?
Immer wieder stellt sich die Frage, wer darf die Wartung der Maschinen überhaupt durchführen? Hierzu gibt es klare Vorschriften. Jederzeit müssen Zertifikate und Befähigungsnachweise der Mitarbeiter oder der externen Prüfer verfügbar sein. Auch das macht man heute zeitgemäß mit einer Software wie dem Wartungsmanager der HOPPE Unternehmensberatung.

Unterstützung für den Sicherheitsbeauftragen
Um den Sicherheitsbeauftragen in seiner Arbeit zu unterstützen und einen Überblick über die Wartung und Kontrolle zu behalten, kann eine Wartungsplaner Software eingesetzt werden.

Unternehmen planen, wachsen und wollen die Zukunft erfolgreich gestalten.
Neben Geräteprüfungen, Maschinenwartungen und Instandhaltungen ist es auch das Arbeitsschutzmanagement und die Arbeitssicherheit für die Zukunftsfähigkeit jedes Unternehmens eine entscheidende Rolle spielt. Es ist also an der Zeit, über den Einsatz einer Arbeitsschutzmanagement - Software auf oberster Ebene zu entscheiden.
Die Zukunft von Unternehmen ist digital und aus diesem Grund spielt das Arbeitsschutzmanagement eine wesentliche Rolle für die Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Strukturierte Wartungsplanung mithilfe der Software zur Planung der Wartungen
Sie betreiben Maschinen und Anlagen und müssen als Verantwortlicher im Unternehmen, der Einrichtung oder der Kommune den Überblick über die Wartungen behalten?
Um alle Wartungstermine im Blick zu haben und die Betreiberpflichten termingerecht zu erfüllen, bedarf es einer strukturierten Planung der Wartungen.

Damit kein Wartungstermine mehr verpasst wird, haben wir den Wartungsplaner entwickelt.
Die Software unterstützt Sie bei allen Schritten der Wartungsplanung. Egal ob beim Betrieb von komplexen, großen Anlagen oder bei der Bewirtschaftung vieler kleiner Maschinen.
Die Einhaltung der Wartungstermine ist in jedem Betrieb wirklich wichtig, denn die ordnungsgemäße Wartung gewährleistet einen zuverlässigen Betrieb.
Die Erhaltung der Geräte und Anlagen von großer betriebswirtschaftlicher Bedeutung.
Als Betreiber ist man dazu verpflichtet, Wartungen durchzuführen und diese zu rechtskonform zu dokumentieren.
Häufig geschieht dies allerdings noch händisch und auf Papier. Know-how ist oft nur in den Köpfen der zuständigen Mitarbeiter vorhanden, aber nirgends dokumentiert. Wissen geht also verloren, wenn Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheiden. Mit einer digitalen Wartungsplanung beugen Sie dem vor und gewährleisten eine rechtskonforme Dokumentation.