DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3 Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Alle Unternehmen, die ortsveränderliche elektrische Geräte verwenden, sind von der Prüfpflicht und den Regelungen der DIN VDE 0701-0702 betroffen.
Diese Regelungen sind Grundlage für die Wiederholungsprüfungen, zu denen der Gesetzgeber verpflichtet.
Mit dem Wartungsplaner kommen Sie gesetzlichen Dokumentationspflicht der elektrischen Betriebsmittel nach.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

So organisieren Sie effizient und dokumentieren Sie rechtssicher Ihre Elektrosicherheit
Für jede Elektrofachkraft gibt es im Wartungsplaner ein Informationspaket für die Organisation und Dokumentation der Elektrosicherheit in Ihrem Unternehmen.
Die Schwerpunkte unserer Praxislösung liegen auf der Effizienz bei der Organisation und der rechtssicheren Dokumentation der betrieblichen Elektrosicherheit.

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Beide gelten als elementarer Bestanteil des Arbeitsschutzkonzepts und müssen in jedem Betrieb umgesetzt werden.
Mit dem Wartungsplaner sind Sie optimal auf die nächste Betriebsbegehung vorbereitet.
Weiterhin dokumentiert die Arbeitsmittelsoftware, wie oft eine Arbeitsmittelprüfung stattfinden muss und welche gesetzlichen Grundlagen Sie beachten müssen.

Der Wartungsplaner ist die führende Software für das Wartungsmanagement, in denen Unternehmen nach Wissenssicherung in der Instandhaltung, erhöhter Produktivität der Mitarbeiter, einer Reduzierung der Ausfallzeiten und vollständig transparenten Wartungsprotokollen hinsichtlich Auditsicherheit streben.

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Mit dem Wartungsplaner und der zugehörigen App "Prüfungen im Arbeitsschutz" erhalten Nutzer Unterstützung für die Planung der Wartungstermine, Reparatur bis hin zur Instandhaltung. Mit Blick auf den Fachkräftemangel bietet der Wartungsplaner einen hohen Mehrwert und spürbare Entlastung im Alltag.

Von hier aus können die Prüfungen überwacht und gesteuert werden.
Im Wartungsplaner werden alle Vorgänge optimal überwacht und gesteuert.

Die wiederkehrenden Wartungen werden automatisiert erstellt.
Mit dem Programm haben Sie eine zentrale Software und keine Zettelwirtschaft mehr. Alle Aufgaben finden sich in der Plantafel vom Wartungsplaner wieder.