Die Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit
Gewährleisten Sie die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen und Betriebe zur Bereithaltung aller Unterlagen zur Gefährdungsbeurteilung.
Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung enthält die zugehörigen Schutzmaßnahmen.
Nicht fehlen darf die Risikoeinschätzung in Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Der besondere Augenmerk liegt auf der Überprüfung der Umsetzung und der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen.
Für festgelegte Arbeitsbereiche und Tätigkeiten oder Maschinen und Anlagen werden Objekte im Wartungsplaner angelegt.
Je Objekt werden die jeweiligen Gefährdungsfaktoren ermittelt sowie diesbezüglich ein Risiko bewertet. Eine Nohl-Matrix veranschaulicht grafisch die Abhängigkeit der Schadensschwere von der Eintrittswahrscheinlichkeit.
Die Schutzmaßnahmen werden im Wartungsplaner als Bericht angelegt.
Eine Nachverfolgung der Maßnahme ist denkbar einfach, da die Erinnerung im Dashboard oder im Kalender stattfindet.
Gefährdungen richtig bewerten und systematisch reduzieren.
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