Gemäß ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1, BetrSichV, GefStoffV und nun ArbStättV
Erffüllen Sie die Unterweisungspflicht
welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung im Arbeitsschutz?
Verwaltung und Organisation der Unterweisung.
Berufsgenossenschaftliche und staatliche Vorschriften verlangen von Betrieben die regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter und Beschäftigten.
Zu beachten sind dabei Inhalte, Zeitpunkt und eine rechtmäßige Dokumentation.
Ferner müssen alle gesetzlichen Änderungen und Vorgaben in die Sicherheitsunterweisung einfließen wie z. B. die neuen Maßstäbe zur Gefährdungsbeurteilung gemäß ASR V3.
Neben den Sicherheitsunterweisungen zum gesundheits- und sicherheitsgerechten Verhalten am Arbeitsplatz müssen Sie auch konkrete Betriebsanweisungen erstellen und den Mitarbeitern bekannt machen.
Wir unterstützen Arbeitgeber bei Erfüllung der Anforderungen zur Arbeitssicherheit.
erfüllen Sie mit unserer etablierten Software die Anforderungen aus den EG-Richtlinien, Gesetzen, Normen und Regelwerken
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