Software verwaltet die Unterweisungen

Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter unterwiesen werden.

Sicherheitsunterweisungen müssen einmal jährlich durchgeführt werden.
Auch dieses Jahr sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Mitarbeiter über mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu unterweisen. Aber auch bei Arbeitsplatzveränderungen, Anschaffung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen ist eine Unterweisung erforderlich.
Als Arbeitgeber sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre Mitarbeiter alle wichtigen Informationen im Rahmen einer Unterweisung erhalten.
Unsere Software unterstützt Sie bei der Planung und Dokumentation der Unterweisungen. Mit dem Unterweisungs-Tool speichern Sie die entsprechenden Protokolle als Nachweise in einer zentralen Datenbank.

welcher Mitarbeiter benötigt wann welche Unterweisung
Verwaltung und Organisation der Sicherheitsunterweisungen.

Wir bieten eine Software für das Management der Unterweisung.
Protokollieren Sie welcher Mitarbeiter wann welche Unterweisung benötigt.

Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
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Gemäß den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre Beschäftigten über das gesundheits- und sicherheitsgerechte Verhalten am Arbeitsplatz mindestens einmal jährlich aufzuklären.
Denn geschieht ein Unfall, prüfen die Behörden und Berufsgenossenschaft ob Sie Ihre Beschäftigten unterwiesen haben. Können Sie dies nicht oder nicht ausreichend nachweisen, stehen Sie in der Haftung.

Der Wartungsplaner ist eine der führenden Software-Lösung für die Dokumentation von Unterweisungen.
Unterweisungen schnell und einfach Mitarbeitern zuweisen. Das Tool weist jedem Mitarbeiter nach Ihren Vorgaben gezielt die Unterweisungen zu, die er durchführen soll. Er erfolgt eine automatische Erinnerung.
Außerdem können Sie die Folgeunterweisungen in flexiblen Intervallen festlegen. Diese Unterweisungen werden vollautomatisiert durch das System angestoßen.

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Auf einen Blick sehen, was und welche Aufgaben anstehen.
Erstellen Sie eine digitale Aufgabenliste, z.B. für Wartungen, Inspektionen oder Begehungen.
Mit der "digitalen Aufgabenliste" sehen Sie auf einen Blick, was und welche Wartung und Prüfung ansteht.
Einfach Texte oder Fotos in den Wartungsplaner zur passende Aufgaben hinzufügen und die Zuständigkeit für den Mitarbeiter, Kollegen oder Dienstleister definieren.

Vorgeschriebene Prüftermine verwalten
Verwaltung, Organisation und rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen z.B. im Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit. Automatisch erhalten Sie eine Vorabwarnung beim Erreichen des Prüffristenendes per Email mit dem Wartungsplaner eMailcenter. So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen in Ihrem Betrieb und haben alle Dokumente (z.B. Prüfberichte, Prüfergebnisse und Prüfprotokolle) für das Audit griffbereit.

Der Wartungsplaner gibt Auskunft über:

  • Welche Anlage wurde nach welcher Prüfvorschrift geprüft.
  • Wann wurde die Anlage geprüft.
  • Welche Prüfwerte wurden bei der Prüfung gemessen.
  • Wer hat Prüfung durchgeführt.
  • Wer hat wann die Prüfprotokolle bearbeitet.
  • Wer war zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.

Was versteht man unter dem Begriff Wartung?
Zur Wartung werden alle Pflegemaßnahmen von Produktionsanlagen gerechnet wie Reinigen, Abschmieren, Justieren, Nachfüllen von Betriebsstoffen und Katalysatoren sowie ähnliche Maßnahmen zur Verminderung bzw. Verhinderung von Verschleißerscheinungen.