Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten

Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun

Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit

  • die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
  • Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
  • Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Wer muss wen wann wie unterweisen.
Welche Unterweisungen sind gesetzlich gefordert ?

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Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung

Unterweisung Ziele - Arbeitssicherheit beginnt mit Unterweisung




Arten von sicherheitstechnischen Unterweisungen
Neben der zeitlichen Komponente bestimmt die Art der möglichen Gefährdungen eine Unterweisungspflicht.
Unterweisungspflichten ergeben sich z. B. aus:

  • § 9 Betriebssicherheitsverordnung
  • § 14 Gefahrstoffverordnung
  • § 3 PSA-Benutzungsverordnung
  • § 6 Störfallverordnung
  • § 9 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
  • § 4 Lasthandhabungsverordnung
  • § 12 Abs. 2 und 3 Biostoffverordnung

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Produktivität steigern mit der Wartungsplaner-Software
Die Einführung und produktive Nutzung einer Wartungsplaner-Software erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Bei der HOPPE Unternehmensberatung erhalten Sie genau hierfür das notwendige Fachwissen:

  • Produktive Nutzung von Wartungsmanagement Tools, -Modulen und -Apps
  • Gestaltung von Prozessen in der Wartungsplaner Software
  • Datenpflege, Dokumentation und Auswertung
  • Effizientes Reporting im Alltag der Wartungsplanung

Mit dem Elektromanager erledigen Sie Ihre Arbeit bei der Dokumentation der Elektroprüfungen in kürzerer Zeit.
So schließen Sie Dokumentation der Elektroprüfungen im festgelegten Zeitrahmen ab.
Der Elektromanager bietet eine Elektroschnittstelle zum Wartungsplaner.

Wie überträgt die Schnittstelle / Elektromanager die Daten zum Wartungsplaner?
Durch direkte Zusammenarbeit mit den Gerätetestern von FLUKE und den Gerätetestern von GOSSEN METRAWATT sorgen wir für papierlose Abläufe und einem intelligentes Dokumentenmanagement.

Die Schnittstelle entstand für die Organisation der elektrischen Betriebsmittel und bietet einen Import der E-Prüfung.
Das Elektromanager( Elektroprüfung für Elektrogeräte nach DGUV) entstand aus den Anforderungen der betrieblichen Praxis. Denn die Elektrogeräte haben eine besondere Prüfungen mit einem Messprotokoll. Dieses Messprotokoll wird direkt in den Wartungsplaner übertragen.

Beispiel der Prüfergebnisse aus dem Elektromanager:
Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Ersatzableitstrom, Schutzleiterstrom (Differenzstrommessverfahren), Berührungsstrom (direktes Messverfahren), Laststrom / Leistung Schutzkleinspannung (PELV).

Im Wartungsplaner erfolgt die digitale Verwaltung sämtlicher elektrischen Betriebsmittel des Unternehmens.
Jedes elektrische Gerät wird mit einem Barcode versehen, der über einen Scanner oder einer mobilen App im Smartphone oder auf dem Tablet ausgelesen wird. Dann erfolgt die Messung mit dem Gerätetester. Nach Abschluss der Messungen, werden die Messprotokolle aller Elektroprüfungen direkt mit dem Elektromanager von HOPPE per Schnittstelle in den Wartungsplaner übertragen.
In Abhängigkeit des Mesgerätes bietet der Elektroprüfungsmanager unterschiedliche Transfermöglichkeiten. CSV Datei, ETC-Datei, XML, übertrag per COM-Port ( USB), oder Fluke-DMS als Access Datei.

Alles Elektroprüfungen der elektrischen Geräte befinden sich in der Software.
Fordert die Berufsgenossenschaft beispielsweise den Nachweis von Prüfprotokollen, so sind diese ebenfalls dem Elektrogerät zugeordnet, digital hinterlegt und damit auch am Rechner augenblicklich abrufbar.

Für den sicheren Zustand der Arbeitsmitteln sind regelmäßige und dokumentierte Prüfungen erforderlich.
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln muss nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für alle Arbeitsmittel, wie z.B. Maschinen, Anlagen, Elektrogeräte und Werkzeuge, die im Betrieb benutzt werden über die gesamte Nutzungsdauer regelmäßig durch eine befähigte Person überprüft werden.
Ein sicherheitswidrige Zustände wird somit rechtzeitig erkannt. Die Gefährdungspotentiale und die Gefährdungen müssen frühzeitig beseitigt werden.