Unterweisung laut Arbeitsschutzgesetz – gefährliche Arbeiten
Unterweisungen nach § 14 Gefahrstoffverordnun
Ziel der sicherheitstechnischen Unterweisungen
Zweck der Unterweisung ist, dass der Beschäftigte eine Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung erkennt und dann entsprechend der vorgesehenen Schutzmaßnahmen handeln kann. Voraussetzung für ein sicherheitsgerechtes Verhalten ist somit
- die umfassende Information der Beschäftigten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz
- Die Motivation der Beschäftigten zu sicherheitsgerechtem Verhalten
- Gewährleistung der Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Wer muss wen wann wie unterweisen.
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