Regelmäßige Sichtkontrollen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen
Softwarelösung für die Organisation der Sichtkontrollen
Sichtkontrollen und Sichtprüfungen sind in der Instandhaltung unerlässlich
Mit dem Wartungsplaner keine Prüfungstermine verpassen und die Ergebnisse mobil und rechtssicher dokumentieren
Regelmäßige Sichtkontrollen oder auch sogenannte Sichtprüfungen sind in der Wartung und Instandhaltung unerlässlich und dienen der visuellen Überprüfung von beispielsweise elektrischen Anlagen und Maschinen.
Dies gilt natürlich auch für sonstige Betriebseinrichtungen und Betriebsmittel, wie zum Beispiel Regalsysteme, Leitern und Tritte, Flurförderzeuge, etc..
Hierbei prüft der zuständige Prüfer mit allen geeigneten Sinnen, ob äußerliche funktionale Beschädigungen vorliegen und der Prüfgegenstand den geforderten Sicherheitsanforderungen entspricht.
Sinnvoll ist es, das Ergebnis einer solchen Prüfung sowie Störungsmeldungen, digital mit Hilfe einer App – gestützten Software zu protokolliert und die Informationen zeitnah allen zuständigen Personen auch visuell zur Verfügung zu stellen.
Fehlerquellen können viel schneller identifiziert und die erforderliche Instandsetzung in die Wege geleitet werden.
Schäden und Ausfallzeiten werden minimiert und Kosten eingespart.
Regelmäßige Sichtkontrollen und gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervallen
Grundsätzlich sollen Sichtprüfungen und Sichtkontrollen vor der Inbetriebnahme von Anlagen und Maschinen durchgeführt werden.
Bei Maschinen sollte darüber hinaus eine regelmäßige Inspektion mindestens alle 2 Monate erfolgen.
Es wird allerdings empfohlen, einfache Sichtkontrollen mindestens im wöchentlichen Rhythmus durchzuführen.
Des Weiteren gibt es die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfintervalle.
Bei Regalsystemen beispielsweise schreibt die Norm DIN EN 15635 Abstände von Experteninspektionen von nicht mehr als 12 Monaten vor.
Diese Inspektionen sind generell von einer fachkundigen Person durchzuführen.
Ein Unternehmen kann sich hierzu auch externer Prüfer bedienen oder eigenes speziell geschultes Personal einsetzen.
Zusätzlich hat der Sicherheitsbeauftragte sicherzustellen, dass Sichtkontrollen an Regalen wöchentlich erfolgen und hierüber auch ein entsprechender Bericht angefertigt und aufbewahrt wird.
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