Überblick und Dokumentation, das sind die entscheidenden Säulen bei der Prüfung von Leitern.
Wer ist für die Leiterprüfung verantwortlich?
Software zur Prüfung von Leitern.
Verwenden Sie in Ihrem Betrieb Leitern und Arbeitsmittel, sind Sie verpflichtet Wiederholungsprüfungen nach den aktuellen Vorgaben des Gesetzgebers durchzuführen.
Mit Hilfe unserer Software Wartungsplaner führen Sie auch zukünftig Ihre Prüfungen reibungslos und vorschriftgemäß durch.
Prüfungen und Reparaturen von Leitern. Unkompliziert dokumentieren. Zuverlässige Erinnerung an den nächsten Prüftermin.
Keine Leiter-Prüftermine mehr verpassen.
Prüfungspflichtige Leitern effektiv managen! Wartungsplaner jetzt einfach unverbindlich testen.
Effektiver Prüf- und Wartungsplaner für Ihren Betrieb. Jetzt kostenlos testen! Die Software ist sofort einsetzbar und verfügt über ein intuitives Design.
Prüfung von Leitern: Aktuelle Vorschriften bei Lagerleitern sicher umsetzen
Bei Kontrollen der Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft wird geprüft, ob Sie die aktuellen Vorschriften im Lager und bei den Lagerleitern umsetzen.
Damit Sie bei den Kontrollen nichts zu befürchten haben, kommen Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz nach und prüfen Sie die Leitern rechtzeitig und regelmäßig.
Der Wartungsplaner gibt Ihnen eine praktische Hilfestellung für Ihren Betriebsalltag bei der Prüfung der Leitern und Tritte.
Mit der Software profitieren Sie als Leiternverantwortlicher / Leiterprüfer von der Planung, Dokumentation und der automatisierten eMail-Erinnerung an die Prüftermine für die Leitern und Tritte.
Überblick, Planung, Dokumentation: Gute Prüfung von Leitern beruht auf diesen drei Säulen.
Wer diese berücksichtigt, hat bei einer anstehenden Betriebsprüfung oder Revision keine schlaflosen Nächte mehr. Der Wartungsplaner hilft Unternehmen, in diesem Bereich zeitgemäß aufgestellt zu sein.
Mit einer Software zur Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 können nicht nur die immer genutzten Leitern aufgelistet werden, sondern auch die Leiter und Tritte die nicht so oft in Gebrauch sind, können kontrolliert werden.
Eine Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und eine Leiterprüfung nach BetrSichV kann im laufenden Betrieb erledigt werden. Zudem wird die Leiterprüfung nach BetrSichV vorgenommen.
Wenn keine Mängel, Fehler oder Defekte festgestellt werden können bei der Leiterprüfung nach BetrSichV, erhält das Unternehmen eine rechtssichere Bescheinigung, die zur Vorlage bei einer außerordentlichen Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694, aber auch als Nachweis für die Versicherung genutzt werden.
Werden Mängel festgestellt, so können diese sofort nach der Prüfung von Leitern und Tritten nach BGI 694 und einer Leiterprüfung nach BetrSichV durchgeführt werden. Dadurch sichert sich der Unternehmer bei der Leiterprüfung nach BetrSichV ein Zertifikat, das er sofort nach der Reparatur und der Nachkontrolle in der Leiterprüfung nach BetrSichV erhält.
Organisieren Sie strukturiert Ihre Fälligkeiten der Prüfung von Leitern.
Egal ob einmalige Prüfungen oder periodische Prüftermine: Mit der Wartungsplaner Software behalten Sie den Überblick in einfacher Art und Weise.
Planen und lenken Sie alle Aufgaben zentral. Vergeben Sie Aufgaben im Unternehmen an die jeweiligen Verantwortlichen.
Unsere Software verschafft allen Beteiligten einen Überblick über offene und anstehende Aufgaben.
Definieren Sie die Fälligkeiten der Prüfung von Leitern, damit Sie automatisch erinnert werden.
Legen Sie Dokumente wie Bedienungsanleitungen oder Prüfprotokolle zentral zu den Objekten oder Berichten/Aufgaben strukturiert ab.
Mit der Arbeitsmittelverwaltung Wartungsplaner wird die Prüfung von Leitern und Tritten und den Arbeitsmittelprüfung jetzt zum Kinderspiel!
Leiterprüfungen sind Pflicht! Machen Sie jetzt einen entscheidenden Schritt in Richtung Effizienz und Sicherheit im Arbeitsschutz!
Software zur Prüfung von Anhängeleitern sowie Leitern und Tritte.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
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