Digitalisierung, Automatisierung, Effizienzsteigerung – wir bieten mit dem Wartungsplaner eine konkrete Lösung für Ihre täglichen Herausforderungen in der Instandhaltung.
Informationszentrale aller Wartungen
Der Wartungsplaner ist zugleich die Informationszentrale, der alle Informationen bündelt, welche die Prüfer, das Instandhaltungsteam, Techniker oder Planer benötigen.
Die Software zeigt eine Historie zu jedem Betriebsmittel und gibt eine Übersicht, was bisher gemacht wurde.
Bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement auf den neuesten Stand
Mit einsatzfertigen Instandhaltungssoftware bringen Sie Ihre Instandhaltungsmanagement einfach auf den aktuellen Stand!
In der Instandhaltung ist eine Störung ein guter Anlass, um die jährlich wiederkehrenden Überprüfungen durchzuführen.
So sorgen Sie dafür, dass alle Maßnahmen immer auf dem aktuellen Stand sind.
Egal, ob sich die Arbeitsverfahren in Ihrem Unternehmen geändert haben oder Sie neue Maschinen und Technologien nutzen – Änderungen müssen in der Instandhaltungssoftware und bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden.
Dies gilt genauso, wenn gesetzliche Grundlagen und Bewertungskriterien geändert wurden.
Mit unserem modularen Arbeitsschutz-Managementsystem Wartungsplaner erweitern wir unsere Unterstützung für Ihren Arbeitsschutz enorm.
Mit der Arbeitsschutzsoftware der HOPPE Unternehmensberatung vereinfachen Sie über ein noch bessere Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrem Unternehmen.
Sichere Dokumentation der Wartungsaktivitäten.
Wartungsplaner ermöglicht eine zuverlässige und sichere Dokumentation aller Wartungsaktivitäten.
In der Historie werden sämtliche Prüfungen, Wartungen und Instandhaltungen inklusive der hinterlegten Dokumente eines Betriebsmittel automatisch gespeichert und sind mit nur wenigen Klicks abrufbar.
Ihre einfache Instandhaltungssoftware
Mit dem Wartungsplaner hinterlegen Sie zur Wartung alle wichtigen Daten direkt am PC.
Sie erstellen Ihre Planung und Reporting einfach in einem modernen Design.
Die Installation und Einrichtung ist sehr einfach gehalten – legen Sie gleich los, es ist keine Schulung notwendig.
Betreiben von Arbeitsmitteln (BGR 500)
In der BG-Regel „Betreiben von Arbeitsmitteln“ (BGR 500) sind die erhaltenswerten Inhalte der zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften (Prüf- und Betriebsbestimmungen) zusammengestellt.
Somit werden die unverzichtbare Schutzziele von zurückgezogenen Unfallverhütungsvorschriften ermöglicht.
Die BG-Regel folgt in ihrem Aufbau im Wesentlichen der Gliederung nach Arbeitsmitteln oder Arbeitsverfahren entsprechend den Unfallverhütungsvorschriften.
Die Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BG-Regeln) sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (Gesetze, Verordnungen) sowie berufsgenossenschaftliche Vorschriften (Unfallverhütungsvorschriften).
Die BG-Regeln richten sich an den Unternehmer.
Die BG-Regeln sollen bei der Umsetzung der Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorschriften helfen.
Bei Beachtung der Empfehlungen der BG-Regeln kann man davon ausgehen, dass die in Unfallverhütungsvorschriften geforderten Schutzziele erreicht werden.