Abkürzungen - Beschreibung
- HochhVO - Hochhausverordnung
- KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
- LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
- MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
- MPG - Medizinprodukte Gesetz
- MRL - EG-Maschinenrichtlinie
- RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
- RöV - Röntgenverordnung
- RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
- SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
- SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
- SP - Sachkundige Person
- SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
- StörfallV - Störfallverordnung
- StrSchV - Strahlenschutzverordnung
- SV - Sachverständiger
- TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
- ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
- TPrüfV - Technische Prüfverordnung
- TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
- TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
- TRB - Technische Regeln Druckbehälter
- TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
- UVV - Unfallverhütungsvorschriften
- VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
- VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
- VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
- VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
- VdS - Verband der Sachversicherer
- VkV - Verkaufstättenverordnung
- VkVO - Verkaufstättenverordnung
- VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
- VStättV - Versammlungsstättenverordnung
- VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
- VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
- WHG - Wasserhaushaltsgesetz
- ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
- ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
- ZS - Zertifizierstelle
- ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG
Wartungsplaner für Wartungen, Reparaturen und Prüfungen
Der Wartungsplaner ist so benutzerfreundlich, dass keine Schulung erforderlich ist.
Mehrere Industriebetriebe setzen den HOPPE Wartungsplaner bereits ein.
Mit unserer Software unterstützen wir Sie bei Ihren Audits und Zertifizierungen.
Vorgeschriebene Prüftermine verwalten
Verwaltung, Organisation und rechtssichere Dokumentation von Prüfterminen z.B. im Arbeitsschutz oder Arbeitssicherheit.
Automatisch erhalten Sie eine Vorabwarnung beim Erreichen des Prüffristenendes per Email mit dem Wartungsplaner eMailcenter.
So behalten Sie den Überblick über Ihre Prüffristen in Ihrem Betrieb und haben alle Dokumente (z.B. Prüfberichte, Prüfergebnisse und Prüfprotokolle) für das Audit griffbereit.
Der Wartungsplaner gibt Auskunft über:
- Welche Anlage wurde nach welcher Prüfvorschrift geprüft.
- Wann wurde die Anlage geprüft.
- Welche Prüfwerte wurden bei der Prüfung gemessen.
- Wer hat Prüfung durchgeführt.
- Wer hat wann die Prüfprotokolle bearbeitet.
- Wer war zuständig für die ordnungsgemäße Durchführung.
Mehr Effizienz durch einer intuitiven Oberfläche zur Erstellung und Planung von Wartungsarbeiten
Unsere Software bietet die Bereitstellung eines umfassenden Plans für Wartungsarbeiten inklusiv einer Mitarbeiter- und Ressourcenzuweisungen.
- Automatisieren Sie die Erstellung von Arbeitsaufträgen und Zuweisung von Handwerkern zu den Wartungsarbeiten.
- Protokollieren Sie Wartungstermine
- Eskalieren Sie die überfälligen Wartungsarbeiten.
- Senken Sie Ihre Betriebskosten durch geringere Ausfallzeiten.
- Senken Sie die Investitionskosten durch eine längere Lebensdauer von Maschinen.
- Analysieren Sie die Instandhaltungs-Kennzahlen.
das schreibt die Presse zum Wartungsplaner