ArbStättVO Module um das AUDIT vorzubereiten

Im November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Die neue ArbStättVO
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Am 2. November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Sie bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich!
Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie Baustellen zu gewährleisten.
Sie richtet sich dementsprechend an Arbeitgeber.

So erfüllen Sie als Arbeitgeber die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung zu physischen und psychischen Belastungen.
Setzen Sie diese nicht adäquat in Ihrem Unternehmen um, riskieren Sie Anzeigen und hohe Schadensersatzansprüche.

  • Aktuell: Dokumentieren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie ihnen rechtssicher nachkommen.
  • Effektiv: planen und dokumentieren Sie, wie Sie die neuen Regelungen der ArbStättVO ( Arbeitsstättenverordnung) sicher umsetzen
  • Praxisnah: Terminieren Sie konkret die Berücksichtigung der ArbStättV

Rufen Sie uns bitte direkt an.
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Aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen und sicher umsetzenl
Eine termingerechte Planung der Prüfungen Arbeitssicherheit wird im Wartungsplaner dargestellt.

vereinfachen Sie Ihre Arbeitssicherheit
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist

Wartungsplan Software. überwacht alle notwendigen Wartungsarbeiten. So

Die Wartungsplan Software protokolliert die Wartungen
Wartungsplan-Software für leichtes Planen & Dokumentieren von Wartungen
Die Wartungsplan-Software ist speziell auf die Bedürfnisse von Wartungsteams zugeschnitten.
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Prüftechnik Software - für zustandsorientierte Instandhaltung. Prüfter

vorgeschriebene Prüfung in der Prüftechnik planen
Der Wartungsplaner bietet eine Prüftechnik mit einem innovative Überwachungskonzept
Software um die betrieblichen und gesetzlichen Pflichten leichter zu meistern
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Inspektionsmodul zur Wartungsverwaltung. für Industrie und  Handwerk.

Inspektionsmodul erzeugt den Inspektionsnachweis
Papierlose Erfassung der Inspektionen
Modulare Software - keine Schulung notwendig
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Behelfsmäßige Insellösungen, Listen und endlose Excel-Tabellen gehören der Vergangenheit an.
Unsere Software enthält alles mit, was Sie benötigen. Die Arbeitsschutzmanagement Software unterstützt Sie dabei, den Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen zu gewährleisten und damit Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen. Überprüfen Sie konsequent die vorliegenden Arbeitsbedingungen und verringern Sie Ihr Haftungsrisiko.

Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz digital organisieren!
Gemeinsam mit Fachleuten aus der Industrie wurde der Wartungsplaner und mobile App über Jahre hinweg konzipiert. Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz einfach organisieren, unter dieser Maxime stellt die Hoppe Unternehmensberatung ihren Kunden die Wartungsplaner-Lösung bereit. Effizientes Arbeiten, Transparenz über alle fälligen und durchgeführten Aufgaben und Ergebnisse, Rechts- und Revisionssicherheit sind Mehrwerte von denen Anwender der Software nachhaltig profitieren. Organisieren Sie jetzt Ihre Arbeitssicherheit leicht und einfach und genial!

Machen Sie Ihren Betrieb zukunftssicher - Softwarelösung für Arbeitsschutzmanagement wurde mit dem Innovationspreis ausgezeichnet.
Der Wartungsplaner unterstützt Sie Ihre Arbeitssicherheitsaufgaben einfach, schnell, effizient durchzuführen. Der Organisationsaufwand reduziert sich mit der Software enorm. Die Rechtssicherheit und Regelkonformität ist jederzeit gewährleistet.

Gesetzesgrundlage: Alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb sind regelmäßig zu prüfen!
Zahlreiche Verordnungen wie z.B. zum Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit, Elektrosicherheit schreiben vor, dass alle Anlagen und Geräte in einem Betrieb regelmäßig zu prüfen sind. Bei den Prüfgegenständen handelt es sich beispielsweise um elektrische Betriebsmittel, Maschinen und Anlagen, Werkzeuge, Leitern und Tritte, Regale, Rauchmelder und Feuerlöscher, Aufzüge, Druckbehälter, Fahrzeuge und persönliche Schutzausrüstungen (PSA).

Arbeits- und Betriebsmittel verantwortliche nutzen Corona-Pause um für Sicherheit zu sorgen
In normalen Jahren nutzen verantwortungsbewusste Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Winterpause für erforderliche Wartungsarbeiten und Inspektionen. Sie müssen der sogenannten Verkehrssicherungspflicht nachkommen und ihre eingesetzte Arbeits- und Betriebsmittel in einem sicheren Zustand halten.
So gelten für z.B. für einige Betriebsmittel strenge Normen, die die Anforderungen an den Zustand definieren und entsprechende Wartungsarbeiten und Inspektionen fordern. Um die Sicherheit für die Benutzer zu gewährleisten, muss an solchen Betriebsmitteln wiederkehrend eine Prüfung bzw. Inspektion durchgeführt werden. Was auf den ersten Blick intakt aussieht, muss nicht zwingend den sicherheitstechnischen Anforderungen genügen.

Betriebsmittel sind einer regelmäßigen Prüfung unterzogen
Betriebe sind nicht nur zur regelmäßigen vorgeschriebenen Prüfung durch einen entsprechend qualifizierten Sachverständigen verpflichtet, sondern müssen die Betriebsmittel auch einer regelmäßigen Wartung und Kontrolle unterziehen.
Sachverständige empfehlen den Unternehmen, ihre Wartungen, Prüfungen und Kontrollen hinreichend zu dokumentieren.

Abkürzungen - Beschreibung

  • HochhVO - Hochhausverordnung
  • KhBauVO - Krankenhausbauverordnung
  • LfB - Landesbevollmächtigter für Bahnaufsicht
  • MPBetreibV - Medizinprodukte-Betreibr VO
  • MPG - Medizinprodukte Gesetz
  • MRL - EG-Maschinenrichtlinie
  • RdErl NW - Runderlass des Minesteriums für Städtbau und Wohnen, Kultur und Sport
  • RöV - Röntgenverordnung
  • RRwS - Richtlinie für Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  • SächsTechPrüfVO - Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen nach Bauordnungsrecht
  • SkPersVO - Sachkundige-Personen-Verordnung
  • SP - Sachkundige Person
  • SPrüfV - Sicherheitsanlagen-Prüfverordnung
  • StörfallV - Störfallverordnung
  • StrSchV - Strahlenschutzverordnung
  • SV - Sachverständiger
  • TA Luft - Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
  • ThürTechPrüfVO - Thüringer Verordnung über die Prüfung technischer Anlage und Einrichtungen in Gebäuden
  • TPrüfV - Technische Prüfverordnung
  • TPrüfVO - Technische Prüfungsverordnung - Sachsen-Anhalt
  • TPrüfVO - Technische Prüfverordnung - Nordrhein-Westfalen
  • TRB - Technische Regeln Druckbehälter
  • TRbF - Technische Richtlinie über den Umgang mit brennbaren Flüssigkeiten
  • UVV - Unfallverhütungsvorschriften
  • VAwS - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe
  • VbF - Verordung über brennbare Flüssigkeiten
  • VBG - Verband der Gewerblichen Berufsgenossenschaften
  • VDE - Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.
  • VdS - Verband der Sachversicherer
  • VkV - Verkaufstättenverordnung
  • VkVO - Verkaufstättenverordnung
  • VOGL - Verordnung über Gashochdruckleitungen
  • VStättV - Versammlungsstättenverordnung
  • VStättVO - Versammlungsstättenverordnung
  • VvVFeuA - Verwaltungsvorschrift über Feuerungsanlagen
  • WHG - Wasserhaushaltsgesetz
  • ZfP - zerstörungsfreie Werkstoffprüfung
  • ZH - Berufsgenossenschaftliche Richtlinie, Sicherheitsregeln, Grundsätze, Merkblätter
  • ZS - Zertifizierstelle
  • ZÜS - Zugelassene Überwachungsstelle nach § 14 GSG

Worum kümmert sich die Sicherheitsfachkraft?
Alles Wichtige zum Arbeitsschutz im Betrieb - darum kümmern sich die Sicherheitsfachkräfte (SiFas).
Das stimmt nur bedingt, denn verantwortlich sind immer noch die Geschäftsführung. Auch eine Sicherheitsfachkraft kann Sie nur bei der Umsetzung der Vorgaben aus Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen, enthebt aber nicht den Geschäftsführer seiner gesetzlichen Verantwortung. Organisieren Sie ihren Arbeitsschutz mit der prämierten Software Wartungsplaner.
Mit dem Software werden Sie Ihren Pflichten im Arbeitsschutz sicher nachkommen.