ArbStättVO Module um das AUDIT vorzubereiten

Im November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.

Die neue ArbStättVO
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Am 2. November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Sie bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich!
Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie Baustellen zu gewährleisten.
Sie richtet sich dementsprechend an Arbeitgeber.

So erfüllen Sie als Arbeitgeber die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung zu physischen und psychischen Belastungen.
Setzen Sie diese nicht adäquat in Ihrem Unternehmen um, riskieren Sie Anzeigen und hohe Schadensersatzansprüche.

  • Aktuell: Dokumentieren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie ihnen rechtssicher nachkommen.
  • Effektiv: planen und dokumentieren Sie, wie Sie die neuen Regelungen der ArbStättVO ( Arbeitsstättenverordnung) sicher umsetzen
  • Praxisnah: Terminieren Sie konkret die Berücksichtigung der ArbStättV

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Aktuelle Gesetzesänderungen berücksichtigen und sicher umsetzenl
Eine termingerechte Planung der Prüfungen Arbeitssicherheit wird im Wartungsplaner dargestellt.

vereinfachen Sie Ihre Arbeitssicherheit
Eine Software entfaltet nur dann ihre volle Wirksamkeit, wenn sie von den Mitarbeitern akzeptiert und genutzt wird. Wichtige Voraussetzungen hierfür sind selbsterklärende Eingabemasken, die eine rasche Einarbeitung ermöglichen, wie dies bei unserer Lösung der Fall ist

Verwaltung der Gefahrstoffen in der Software für die Gefahrstoffliste.

Gefahrstoffliste - Software mit den Gefahrstoffen
Gefahrstoffe sicher in einer Liste verwalten
So verbessern Sie die Sicherheitsleistung in Ihrem Unternehmen. Gefahrstofflisten nach GefStoffV
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Die Haustechnik -Software für Wartungen . Hausmeisterdienste . Hausver

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In der Haustechnik ist eine regelmäßige Wartung sinnvoll
Planungssoftware für die Gebäudetechnik. Der Wartungsplaner steht für Haustechniker als PC-Lösung zur Verfügung.
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Optimaler Service der Instandhaltung mit einer Software.
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Kenntnisse der Normen sind für Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) unerlässlich
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie betriebliche Führungskräfte und unterstützen sie bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen eines menschengerechten Arbeitsumfelds im Unternehmen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss über ausreichende Kenntnisse des aktuell geltenden Regelwerks verfügen.
Denn nur durch das Wissen über die Normen, die Auswahl der richtigen Normen und die Umsetzung der Anforderungen kann die Fachkraft für Arbeitssicherheit die Sicherheit der Mitarbeiter gewährleisten.
Für Fachkräfte für Arbeitssicherheit bieten wir Ihnen das Softwareprogramm Wartungsplaner, mit dem Sie den stetig verändernden Anforderungen an einen zeitgemäßen Arbeits- und Gesundheitsschutz gerecht werden.

Maximale Verfügbarkeit Ihrer Produktionsanlagen durch regelmäßige Wartung.
Die Hoppe Unternehmensberatung bietet seinen Kunden den passende Lösung. Abgestimmt auf Ihre Anforderungen, erhalten Sie das passende Wartungssoftware.

Sichern Sie Ihre Produktion mit dem Programm für Ihren Wartungsservice.
Arbeiten Sie nach festen Wartungsplänen und tauschen Verschleißteile rechtszeitig aus

Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert. Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.

Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)

Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:

  • Leitern und Tritte
  • Anschlagmittel
  • Stapler, Flurförderfahrzeuge
  • Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
  • PSA
  • Anschlag und Lastaufnahmemittel
  • Regale und Lagereinrichtung