ArbStättVO Module um das AUDIT vorzubereiten
Im November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Die neue ArbStättVO
Die deutsche Verordnung über Arbeitsstätten enthält Mindestvorschriften für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.
Am 2. November ist die ArbStättVO Arbeitsstättenverordnung vom Bundeskabinett beschlossen worden.
Sie bringt gravierende inhaltliche und strukturelle Änderungen mit sich!
Ziel der Verordnung ist es, die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmern beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten sowie Baustellen zu gewährleisten.
Sie richtet sich dementsprechend an Arbeitgeber.
So erfüllen Sie als Arbeitgeber die Forderung nach einer Gefährdungsbeurteilung zu physischen und psychischen Belastungen.
Setzen Sie diese nicht adäquat in Ihrem Unternehmen um, riskieren Sie Anzeigen und hohe Schadensersatzansprüche.
- Aktuell: Dokumentieren Sie, welche Pflichten Sie haben und wie Sie ihnen rechtssicher nachkommen.
- Effektiv: planen und dokumentieren Sie, wie Sie die neuen Regelungen der ArbStättVO ( Arbeitsstättenverordnung) sicher umsetzen
- Praxisnah: Terminieren Sie konkret die Berücksichtigung der ArbStättV
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