Erste Hilfe Leistungen im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden

Erste-Hilfe-Leistung durch Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste-Hilfe-Lestungen in Folge von Arbeitsunfällen, Verletzungen am Arbeitsplatz oder Wegeunfällen zu dokumentieren.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
Jedes Ereignis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, also auch der kleinste Unfall, muss aufgezeichnet werden.

Verletzungen und Erste Hilfe.
Jede Verletzung und jede Erste-Hilfe-Leistung im Betrieb müssen schriftlich festgehalten werden.

Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen (Meldeblock) DGUV-Information 204-021, Verbandbuch.
Schritt für Schritt erfolgt jede Erste Hilfe Leistungen in der Regel in einer Verbandbuch Software. Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden, in denen irgendeine Form von Erster Hilfe erforderlich war.

Kontaktieren Sie uns unter:
eMail: info@Verbandbuch-Software.de
oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Unfallbericht wird als Dateianhang angehängt und ist im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar
Ein eventueller Unfallbericht wird als Dateianhang einfach verlinkt und steht somit allen zugangsberechtigten Mitarbeiter zur Verfügung
Die archivierten Unfallberichte und Erste-Hilfe-Leistungen sind stets nachvollziehbar und im Falle eines Audits jederzeit wieder abrufbar.

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Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, sämtliche Erste Hilfe Maßnahmen  z

Erste Hilfe Maßnahmen dokumentieren Verbandbuch
Im Verbandbuch müssen alle Vorgänge aufgezeichnet werden
Ein Exemplar dient der Unfallanzeige Dokumentation im Unternehmen.
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Endlich keine Papierformulare mehr. Verbandbuch Datenschutz Rechtsgrun

Klassisches Verbandbuch rechtssicher machen Verbandbuch
Eine vertrauliche Behandlung der personenbezogenen Daten muss eingehalten werden.
Ein Verbandbuch ist im Verbandkasten zu deponieren.
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Digitales Verbandbuch - DSGVO konform: Jede Erste-Hilfe-Maßnahme muss gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 dokumentiert werden.
Dies muss 5 Jahre aufbewahrt werden. Nach der neuen DSGVO ist die übliche Praxis, ein Verbandbuch im Verbandkasten zu deponieren, auf das bei Bedarf jeder zugreifen kann, nicht mehr datenschutzkonform.
Das klassische Verbandbuch darf nicht öffentlich zugänglich gelagert werden, da es personenbezogene schützenswerte Daten enthält.
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Verbandbuch: Beachten Sie den Datenschutz bei Dokumentation von Erste-Hilfe-Maßnahmen
Um die Maßnahmen der Ersten Hilfe ordnungsgemäß zu dokumentieren, sind Unternehmen verpflichtet, ein Verbandbuch zu führen. Oftmals liegt das Verbandbuch gleich neben oder im Verbandskasten, sodass jeder Mitarbeiter die personenbezogenen Daten einsehen kann. Dieses Vorgehen verbietet die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
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