Gesetzliche Grundlage für Sicherheitsbeauftragte
Anforderungen im Arbeitsschutz als Sicherheitsbeauftragter meistern
Der Sicherheitsbeauftragte sorgt für Sicherheit am Arbeitplatz:
Sicherheitsbeauftragte sollen mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und den Betriebsärzten zusammenarbeiten.
Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmer und Führungskräfte bei der Durchführung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie sind zudem ständiger Ansprechpartner für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können deren Anliegen weiter vermitteln und sie beraten.
Der Sicherheitsbeauftragte unterstützt den Unternehmer bei Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen.
Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten müssen gemäß § 22 SGB IVII Sicherheitsbeauftragte bestellen.
Der Sicherheitsbeauftragte ist nicht gleichzusetzen mit der Sicherheitsfachkraft.
Während der Sicherheitsbeauftragte diese Tätigkeit neben seinem "Hauptberuf" und ehrenamtlich durchführt, hat die Sicherheitsfachkraft weitreichendere Aufgaben im Arbeits- und Gesundheitsschutz und arbeitet haupt- oder nebenamtlich oder wird als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit vertraglich verpflichtet.
Arbeitsschutzlösung für den Sicherheitsbeauftragten
Dokumentieren Sie als Sicherheitsbeauftragter die einzelnen Faktoren im Arbeitsschutz in einem ganzheitlichen Arbeitsschutzmanagementsystem.
Unsere Arbeitsschutzlösung Wartungsplaner zeigt Ihnen, wie man die Aufgaben effizient verknüpfen und messbar machen kann.
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