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Bei der HOPPE Wartungsverwaltung ist Einfachheit entscheidend.
Mit dem modularen Aufbau und vielen möglichen Zusatzmodulen bezahlen Sie genau für das, was Sie in Ihrem Unternehmen im Wartungsmanagement brauchen.
Sorgfältig die Fristen für die Gerätewartung einhalten
Aus Sicherheitsgründen müssen Elektrogeräte regelmäßig überprüft werden.
Hierfür gelten bestimmte Anforderungen und gesetzliche Vorschriften.
Zahlreiche Geräte sind täglich im Einsatz, die regelmäßig in vorgegebenen Abständen gewartet werden müssen.
Andernfalls kann das haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Grundlage für die Wartung sind die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts.
Immer wieder kommt es auch in Betrieben zu Stromunfällen und Bränden.
Ursachen sind dabei meist Verschleiß oder unsachgemäße Nutzung der elektrischen Geräte.
Sämtliche Elektrogeräte in den Betrieben müssen jedoch aus Sicherheitsgründen regelmäßig fachgerecht überprüft werden. (UVV, VDE-Prüfung, DGUV Vorschrift 3)
Darunter fallen alle elektrischen Geräte und Betriebsmittel in den Büros, ebenso die Kaffeemaschine, der Staubsauger und die Mikrowelle.
Die Berufsgenossenschaft hat mit der Unfallverhütungsvorschrift Regeln für die Sicherheit festgelegt.
Generell ist die Überprüfung der elektrischen Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, vor Wiederinbetriebnahme, etwa nach Umrüstung, und in regelmäßigen Zeitabständen vorgeschrieben.
Elektrische Betriebsmittel werden unterschieden in:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die während des Betriebs bewegt oder zu einem anderen Platz gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.
Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschinen und Staubsauger. Hier ist eine jährliche Prüffrist vorgesehen, in Büros (Drucker, Telefon etc.) alle zwei Jahre.
Ortsfeste elektrische Betriebsmittel sind fest installierte elektrische Geräte, die nicht leicht bewegt werden können. Dazu gehören auch solche Geräte, die vorübergehend fest angebracht sind, wie etwa Waschmaschinen. Hier ist eine Prüffrist alle vier Jahre vorgesehen.
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So gelingt die Gefährdungsbeurteilung
Unternehmer sind Sie nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
In wenigen Schritten erstellen Sie eine Gefährdungsbeurteilung rechtssicher.
mit dem Modul Gefährdungsbeurteilung im Wartungsplaner erstellen Sie einfach und kompakt eine Gefährdungsbeurteilung.
Mit der Gefährdungsbeurteilung Software, haben Sie ein Tool um die Sicherheit und die Gesundheit Ihrer Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen effektiv zu erfüllen.
Prüfplanung und Prüfprozesse qualitätsgerecht aufeinander abstimmen:
Die Software zur Prüfplanung hilft Ihnen, Fertigungs- und Prüfprozesse qualitätsgerecht aufeinander abzustimmen.