So vermeiden Sie das Stillstehen von Produktionsanlagen
Die Instandhaltung muss stets dafür sorgen, Unfälle und Störungen zu vermeiden und Anlagen möglichst zu erhalten.
Entwickeln Sie mit unserer Instandhaltungssoftware Wartungsplaner eine digitale Instandhaltungsstrategie, um das Stillstehen von Produktionsanlagen zu vermeiden und stattdessen ihre Lebensdauer zu erhöhen.
Unsere mobile Lösung als Wartungs-App hilft Ihnen dabei, Daten von Anlagen digital zu erfassen und die Datenqualität zu verbessern.
Mit unserer Instandhaltungssoftware können Sie Entscheidungen für die Instandhaltung systemtechnisch stützen, um Ihre Ziele auch wirklich zu erreichen.
Die Instandhaltungssoftware sorgt dafür, dass Sie Wartungen rechtzeitig durchführen und unnötige Störungen vermeiden.
Prüfung Leitern und Tritte – das sollten Sie wissen
Unternehmer tragen Verantwortung für die Sicherheit ihrer Angestellten.
Der Wartungsplaner dokumentiert Leiterprüfungen.
Prüfungen von Leitern & Tritten zuverlässig dukumentieren.
Unsere Software bietet alles, was Sie für die Dokumentation und Steuerung vorgeschriebener Leiterprüfungen brauchen.
Gesetzlich ist in der geltenden Betriebssicherheitsverordnung §3 und §14 festgelegt,
dass eine regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten nach DGUV Vorschrift 208-016 durchgeführt werden muss.
Die Zeitintervalle für die Prüfung richten sich nach den Betriebsverhältnissen, nach der Nutzungshäufigkeit,
der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.
Der Wartungsplaner dokumentiert die regelmäßige Überprüfung nach sicherheitsrelevanten
und technischen Kriterien gemäß einschlägiger Regelwerke (DGUV Vorschrift 208-016, BetrSichV).
Regelmäßige Überprüfungen von Arbeitsmitteln
In der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und auch in der DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ werden regelmäßige Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln gefordert.
Natürlich muss die Prüfung der Arbeitsmittel auch Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung sein.
In der Gefährdungsbeurteilung sollten zusätzlich die betriebsspezifischen Gegebenheiten berücksichtigt werden.
Festgelegt werden müssen:
Prüfintervalle, der Prüfumfang und der Personenkreis (Prüfer, sachkundige Person)
Beispiele für prüfpflichtige Arbeitsmittel:
- Leitern und Tritte
- Anschlagmittel
- Stapler, Flurförderfahrzeuge
- Elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3
- PSA
- Anschlag und Lastaufnahmemittel
- Regale und Lagereinrichtung