Testen Sie unsere Software für die Gefährdungsbeurteilungen
Steuern Sie Gefährdungsbeurteilungen unkompliziert
Gefährdungsbeurteilung rechtssicher erstellen und dokumentieren
Als Unternehmer ist man nach § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Arbeitsbedingungen im Unternehmen regelmäßig zu bewerten und eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.
Die bedeutet auch, dass die Gefährdungsbeurteilung aktuell zu halten und alles sauber zu dokumentieren ist.
Mit dem Wartungsplaner erstellen Sie eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung und halten Ihren Aufwand möglichst in Grenzen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz.
Sie dient der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter. Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden.
Wie Sie das Thema „Gefährdungsbeurteilung“ im Unternehmen wirkungsvoll in die Praxis umsetzen!
Mit dem Wartungsplaner ist die Durchführung und Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung schnell und unkompliziert abgehakt.
Die Beurteilung der Arbeitsbedingungen wird Gefährdungsbeurteilung genannt.
Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente zur Wahrung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Verantwortlich hierfür ist der Arbeitgeber.
Sie als Fachkraft für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, ihn dabei sachkundig zu unterstützen.
Wichtige Neuerung zur „Gefährdungsbeurteilung“:
Die ASR V3 „Gefährdungsbeurteilung“ ist beschlossen, damit müssen Sie in Ihrem Betrieb zusätzliche Anforderungen erfüllen!
Gefährdungsbeurteilungen stellen eine echte Herausforderung dar, denn immer mehr Vorschriften fordern die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (wie aktuell der § 3 der ArbStättV 2016 oder die ganz neue ASR V3 Gefährdungsbeurteilung). Die Vorgaben nehmen ständig zu und die Art der Gefährdungen wandelt sich von körperlichen zu psychischen Belastungen.
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