DGUV Vorschrift 3, Prüftermine planen
Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Elektrische Anlagen müssen regelmäßig geprüft werden
Gemäß den Bestimmungen der gesetzlichen Unfallversicherung müssen elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig geprüft und diese Prüfung dokumentiert werden. Nach der Umstellung der berufsgenossenschaftlichen Regelwerke zu den neuen DGUV Regelwerken sind passende DGUV Prüfplaketten ein adäquates Hilfsmittel.
Nutzen Sie die Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
- Büro-Geräte: Computer, Notebooks, Beamer, Monitore, Drucker, Lampen
- Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Fräsen, Netzteile, Stichsägen, Kabeltrommeln
- Haushaltsgeräte: Kaffeemaschine, Wasserkocher, Staubsauger
Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar
- vor der ersten Inbetriebnahme.
- nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
- in bestimmten Zeitabständen und
- durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.
Die neue Betriebssicherheitsverordnung
Rechtssichere Umsetzung der Neuregelungen im Betrieb
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Geräte, Arbeits- und Betriebsmittel
Die Regelungen der DIN VDE 0701-0702 sicher mit dem Wartungsplaner umsetzen
Praktische Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung und schulen Ihre Mitarbeiter gezielt und professionell direkt in Ihrem Unternehmen. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Schulungskonzept.
GOSSEN METRAWATT Schnittstelle für die Elektroprüfungen
Details zum Import von den GOSSEN METRAWATT Prüfgeräten
FLUKE Schnittstelle für Elektroprüfungen
Details zum Import von den FLUKE Prüfgeräten
Rufen Sie uns bitte direkt an.
Telefon: +49 (0) 6104 / 65327
Gerne können Sie uns auch per e-Mail kontaktieren
info@Hoppe-Net.de