DGUV Vorschrift elektrische Anlagen

Prüfplaketten nach DGUV Vorschrift 3

elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen regelmäßig geprüft werden

Laut § 5 DGUV Vorschrift 3 ist der Unternehmer dafür verantwortlich, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden und zwar

  • vor der ersten Inbetriebnahme.
  • nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme,
  • in bestimmten Zeitabständen und
  • durch eine Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft.

TRBS 1201 "Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen"
Die Technische Regel für Betriebssicherheit 1201 setzt Forderungen an die Dokumentation um. Nach Abschnitt 4.2.2 „Aufzeichnungen von Prüfungen nach Nummer 3.3.2“ muss der Arbeitgeber festlegen, dass und wie das Ergebnis durch eine befähigte Person aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungen müssen der Art und dem Umfang der Prüfung angemessen sein.
Zuzüglich zu einer Prüfplakette gehört zur rechtssicheren Dokumentation ein Prüfprotokoll, das dezidierte Messwerte und die zur Anwendung gelangten Messverfahren enthält. Die dokumentierten Prüfergebnisse müssen dem Prüfling einwandfrei zugeordnet werden können. Dies erfolgt anhand einer eindeutig vergebenen Prüflingsnummer oder Inventarnummer.

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DGUV Vorschrift 3
Die DGUV Vorschrift 3, elektrische Anlagen und Betriebsmittel (vormals BGV A3) besagt, dass alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ausschließlich von einer Elektrofachkraft oder von Personen unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, gewartet oder verändert werden dürfen.

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Prüfmanagement ohne Excel - Prüfplaner ersetzt Ihre Excel-Liste
In unserem Video erfahren Sie, welche Vorteile eine Software-Lösung wie der Prüfplaner bietet.

Video Prüfplaner Einführung

Eine entsprechende Software, wie zum Beispiel der Wartungsplaner, manchmal auch als Prüfplaner bezeichnet, ist eine moderne Lösung, die den Arbeitsalltag im Betrieb deutlich verbessern kann. Das Tool dokumentiert nicht nur die Ergebnisse von Wartung und Instandhaltung im System, sondern erinnert auch via Mail-Benachrichtigungen an anstehende Wartungsaufgaben. An einer Stelle können die Verantwortlichen so Prüfungen von Maschinen und Betriebsmitteln planen, durchführen und zugleich dokumentieren. Alle Beteiligten arbeiten im gleichen System und können dadurch Schwachstellen in den Abläufen besser identifizieren und korrigieren. Da die Software auch auf Tablet und Smartphone funktioniert, kann der Verantwortliche bei einem Betriebsrundgang festgestellte Mängel mit seinem Telefon fotografieren und das Bild dem Betriebsmittel als Anhang zuordnen.

Prüfung von Arbeitsmitteln
Werden Arbeitsmittel nicht korrekt geprüft, entsteht Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten und auch für den Bestand eines Unternehmens. So selbstverständlich der Einsatz von Maschinen und Geräten auch ist – durch Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Einwirkungen anderer Maschinen können sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen auftreten.
Software zur Dokumentation der Prüfung der Arbeitsmittel hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG, der Unfallverhütungsvorschriften und der Regeln der Technik.

Ist Ihre Wartungsdokumentation aktuell?
Ihr Wartungsplan je Anlage und Maschine entsteht am Desktop. Planen Sie alle Wartungstermine direkt am PC. So werden im Anlagenlogbuch / Maschinenlogbuch sämtliche Ereignisse abgelegt. Weil Dokumente leicht auffindbar sind, gewinnen Sie mehr Zeit, durch einen schnellen Zugriff bei Störmeldungen. Ihre Wartungsdokumentation ist mit der Wartungsmanager-Software topaktuell. So sind Sie als Instandhalter und Produktionsleiter auf jeden Fall gut vorbereitet für das nächste Audit. Auch die Maschinenbediener profitieren gleichermaßen von der Software.