Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit nachweisen

Jede Verletzung im Betrieb muss schriftlich festgehalten werden.

Hintergrundwissen zum Verbandbuch
In einem so genannten Verbandbuch, umgangssprachlich auch Unfallbuch genannt, werden in Betrieben, Kommunen und auch Behörden die geleisteten Erste-Hilfe-Maßnahmen aufgezeichnet.
Diese Aufzeichnungen dienen als Nachweis wenn ein Gesundheitsschaden bei einer versicherten Tätigkeit passiert ist. Diese Aufzeichnungen im Verbandbuch werden in der DGUV Grundsätze der Prävention (Vorschrift 1) gefordert.

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Aufgetretene Verletzungen im Unternehmen rechtskonform mit dem elektronischen Verbandbuch dokumentieren und die getroffenen Erste-Hilfe-Maßnahmen aufwandsminimiert nachweisen

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Im Dokumentenmanagement für den Arbeitsschutz stehen die Dokumente für alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Verfügung und können im Bedarfsfall schnell gefunden werden.

Die Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten
Jeder Unternehmer und jede Unternehmerin ist verpflichtet, Maßnahmen für eine wirksame Erste Hilfe im Betrieb zu treffen.
Gleichgültig, wer in Ihrem Betrieb die Aufzeichnung der Erste Hilfe Maßnahmen vornimmt, in jedem Fall handelt es sich um Daten, die gegen den Zugriff Unbefugter zu sichern sind. Die personenbezogenen Daten müssen vertraulich behandelt werden. Datenschutzgrundverordnung ist zu beachten. Wir beraten als Unternehmensberatung Ersthelfer in Betrieben bei der Dokumentation.

Um Sie als Verantwortlichen bestmöglich zu unterstützen, wurden die Verbandbuch-Software entwickelt.