Die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist über die Unfallanzeige zu informieren

Die Unfallanzeige ist an den Unfallversicherungsträger zu senden.

Wer ist über die Unfallanzeige zu informieren?
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind durch den Unternehmer oder seinen Bevollmächtigten über die Unfallanzeige zu informieren.

Arbeitsunfall melden - Was müssen Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber tun
Da ein Arbeitsunfall mit gravierenden Folgen für den Verletzten verbunden ist, sind die erforderlichen Schritte zwingend einzuhalten. Andernfalls kann ein voller oder teilweiser Anspruchsverlust begründet werden.

  • Befragung des Unfallopfers, der verantwortlichen Führungskraft
  • Befragung eventueller Zeugen
  • Stellungnahme der eingeteilten Sicherheitskraft oder des Sicherheitsbeauftragten
  • Eventuell Einbeziehung des Betriebsrates

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oder Telefon: +49(0)6104/65327

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Die Unfallanzeige ist an den zuständigen Unfallversicherungsträger (z. B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse) zu senden.
Unterliegt das Unternehmen der allgemeinen Arbeitsschutzaufsicht, ist ein Exemplar an die für den Arbeitsschutz zuständige Landesbehörde (z.B. Gewerbeaufsichtsamt, Staatl. Amt für Arbeitsschutz) zu senden. Ein Exemplar der Unfallanzeige dient der Dokumentation im Unternehmen.
Ein Exemplar der Unfallanzeige erhält ggf. der Betriebsrat.

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lückenlose Dokumentation der Erste-Hilfe-Leistungen
Eine wichtige Grundlage für die Dokumentation der Ersten Hilfe und des betrieblichen Rettungswesens ist der Nachweis eines Arbeitsunfalls gegenüber dem gesetzlichen Unfallversicherungsträge. Sie umfasst die persönlichen Daten, den Zeitpunkt, Ort und Hergang des Arbeitsunfalls, die Art und Weise der Verletzung sowie die Daten des Ersthelfers. Die Dokumentation im Verbandbuch ist vom Arbeitgeber fünf Jahre lang unter Datenschutzgesichtspunkten so aufzuheben, dass jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann.

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